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Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Notarkammer Kassel

Präambel

Aufgrund des § 67 Abs. 2 der Bundesnotarordnung (BNotO) vom 24.Februar 1961 (BGBl. I S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323), hat die Versammlung der Mitglieder der Notarkammer Kassel am 03. Dezember 2021, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammererversammlung vom 24.10.2025 folgende Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Notarkammer in eigener Satzungskompetenz beschlossen. Diese Richtlinien dienen dem Schutz des Vertrauens, das dem Notar entgegengebracht wird, und der Wahrung des Ansehens des Berufsstandes. Sie sind ungeachtet der unterschiedlichen Organisationsformen Ausdruck des einheitlichen Notariats in Deutschland. Soweit Regelungen im Bereich der Richtlinienkompetenz nicht getroffen werden, bleiben sie, ebenso wie Ergänzungen der beschlossenen Richtlinien, vorbehalten.